Sonstiges
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei anderen Themen, etwa eidesstattlicher Versicherungen z. B. beim Verlust von Fahrzeugpapieren, Abschrifts- und Unterschriftsbeglaubigungen und weiteren Anliegen gerne weiter. Wenn Sie nicht das passende Schlagwort finden, nutzen Sie einfach das Kontaktformular und schildern uns Ihr Anliegen mit einer ersten Anfrage.
Notarkosten
Die Erhebung und die Höhe der anfallenden Notarkosten sind deutschlandweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung sowie die Erstellung eines Entwurfs sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Nur wenn es nicht zur Beurkundung kommt, sind die Beratung und der Entwurf kostenpflichtig. Gerne informiere ich Sie natürlich auch vorab zu den für Ihren Vorgang zu erwartenden Notarkosten.