Grundstücksrecht
Im Bereich des Grundstücksrechts berate und unterstütze ich Sie bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften rund um Immobilien und Grundstücke.
Für einen Besprechungstermin zum Thema Grundstücksübertragung / Schenkung / vorweggenommene Erbfolge bringen Sie bitte folgende Unterlagen / Informationen mit:
- die Daten der am Vorgang beteiligten Personen (vollständiger Name, Geburtsname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, Familienstand)
- die Steueridentifikationsnummern der am Vorgang beteiligten Personen
- Flurstücksnummer und Gemarkung der Immobilie, um die es gehen soll (alter Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o. ä.)
- ggf. vorhandene Löschungsbewilligungen für im Grundbuch noch eingetragene Rechte, wie Grundschulden
Notarkosten
Die Erhebung und die Höhe der anfallenden Notarkosten sind deutschlandweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung sowie die Erstellung eines Entwurfs sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Nur wenn es nicht zur Beurkundung kommt, sind die Beratung und der Entwurf kostenpflichtig. Gerne informiere ich Sie natürlich auch vorab zu den für Ihren Vorgang zu erwartenden Notarkosten.